Wenn wir nun das zweite Glied der menschlichen Wesenheit betrachten, den menschlichen ätherischen Leib, so ist es auch so, daß wir ihn durchaus nicht als unser völliges Eigentum ansprechen dürfen, sondern geradeso wie die physische Form eigentlich dem Reich der Archai angehört und wir eingekleidet sind in eine Ausstülpung des Reiches der Archai, so sind wir in bezug auf unseren ätherischen Leib eingekleidet in eine Ausstülpung des Reiches der Erzengel, der Archangeloi. So daß wir sagen können: Wenn wir durch des Todes Pforte gehen, behalten wir noch kurze Zeit diesen ätherischen Leib. Wir wissen, daß er sich dann auflöst, aber seine Auflösung bedeutet nicht, daßer ins Nichts verschwindet, sondern er geht zurück ins Reich der Archangeloi. Die machen wiederum Anspruch auf ihn; die senken gleichsam einen Teil ihres Wesens nach dem irdischen Menschenreich hin und konstituieren dadurch den menschlichen Ätherleib Zeit seines Lebens.Wir können also sagen: Aus dem menschlichen Ätherleib geht etwas über in das Reich der Archangeloi.
GA 205, Seite 226